Über Anzeige der gotv Fernseh GmbH, Inhaberin der mit Bescheid KommAustria vom 21.03.2014, KOA 2.135/14-005, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des Satellitenfernsehprogramms „gotv“ über den Satelliten ASTRA 1N, 19,2° Ost, Transponder 1.117, Frequenz 12.692 MHz, wird gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Änderung der Verbreitung des Programms dahingehend genehmigt, dass das Programm zukünftig über den Satelliten ASTRA 1 N, 19,2° Ost, Transponder 1.005, Frequenz 11.273 GHz verbreitet wird.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA