Auf Antrag der Klassik Radio Austria GmbH wurde gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 1 und Z 3 sowie Abs. 5 TKG die mit Bescheid der KommAustria vom 22.03.2016, KOA 1.414/16-003, zugeordnete Übertragungskapazität „HOEGL (Anger 1) 102,5 MHz“ dahingehend geändert, dass eine Standortverlegung auf den Standort „SALZBURG 4 (Wartberg) 102,5 MHz“ nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes (Beilage 1) bewilligt wird, sowie dass die mit Bescheid der KommAustria vom 22.03.2016, KOA 1.414/16-003, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „SALZBURG 5 (Nonntal) 99,7 MHz“ dahingehend geändert wird, dass die beantragte Frequenzänderung auf 99,8 MHz nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes (Beilage 2) bewilligt wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA