Die KommAustria hat mit vorliegendem Bescheid gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 und Abs. 2 iVm § 12 Abs. 1 Privatradiogesetz iVm § 54 Abs. 3 Z 1 Telekommunikationsgesetz 2003 die bundesweite Hörfunkzulassung der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. mit den Übertragungskapazitäten „EBERHARDSCHLAG (Wirtschaftsgebäude) 97,9 MHz“ und „MITTELBERG 3 (Zafernalpe) 103,5 MHz“ ausgebaut.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Fernsehprogramms
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF