Die KommAustria hat mit vorliegendem Bescheid gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 und Abs. 2 iVm § 12 Abs. 1 Privatradiogesetz iVm § 54 Abs. 3 Z 1 Telekommunikationsgesetz 2003 die bundesweite Hörfunkzulassung der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. mit den Übertragungskapazitäten „EBERHARDSCHLAG (Wirtschaftsgebäude) 97,9 MHz“ und „MITTELBERG 3 (Zafernalpe) 103,5 MHz“ ausgebaut.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA