• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    04.07.2018
  • Unterkategorie
    Verwaltungsstrafverfahren
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 1.960/18-216

Strafverfügung wegen Nichtaktualisierung 2017

Der Beschuldigte hat als Geschäftsführer der EPnet GmbH & Co KG und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortliches Organ dieser Gesellschaft in Industriestraße 6, 4240 Freistadt, zu verantworten, dass diese es im Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 unterlassen hat, bei der KommAustria eine Aktualisierung der in § 9 Abs. 2 AMD-G genannten Daten hinsichtlich des Kabelfernsehprogramms „Infokanal (EPnet GmbH & Co KG)" vorzunehmen.


Der Bescheid ist rechtskräftig.

Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht.

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