Über Anzeige von MMag. Elisabeth Keplinger, Inhaberin der mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 04.11.2013, KOA 2.135/13-013, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 09.12.2014, KOA 2.150/14-021, erteilten Zulassung des Satellitenfernsehprogramms „Mühlviertel TV“ über den Satelliten ASTRA digital 19,2° Ost, Polarisation: horizontal, Transponder: 115, Frequenz: 12,662 GHz, wird gemäß § 6 Abs. 2 und 3 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G), die Änderung des Programms dahingehend genehmigt, dass das Programm nunmehr täglich von 03:00 bis 03:30 Uhr, 08:00 bis 08:30 Uhr, 13:00 bis 13:30 Uhr, 18:00 bis 18:30 Uhr und 23:00 bis 23:30 Uhr gesendet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA