• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Datum
    09.05.2018
  • Unterkategorie
    Angebotskonzepte
  • Partei(en)
    Bundeswettbewerbsbehörde#Österreichischer Rundfunk
  • GZ
    KOA 11.280/18-004

Auftragsvorprüfung zum Antrag eines "Öffentlich-rechtlichen Abrufdienstes mit fiktionalem Schwerpunk (Film und Serie)"

Die KommAustria hat den Antrag des Österreichischen Rundfunks für einen „Öffentlich-rechtlichen Abrufdienst mit fiktionalem Schwerpunkt (Film und Serie)“ gemäß § 6b iVm § 4f ORF-G abgewiesen.

Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Das BVwG hat die gegen den Bescheid der KommAustria erhobene Beschwerde mit Beschluss vom 22.02.2022, W179 2200901-1/6E, W179 2251932-1/3E, infolge Klaglosstellung der Rechtsmittelwerber eingestellt.

Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen.

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