Der Linzer Veranstaltungsgesellschaft mbH wurde die Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk (Ereignishörfunk) in der Zeit vom 28.08.2001 bis zum 01.09.2001 unter Nutzung der Frequenz 107,90 MHz zur Übertragung der "Linzer Klangwolke" erteilt. Diese Zulassung ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA