• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    31.01.2018
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    Verein Medien- und Kommunikationszentrum nördliches Niederösterreich
  • GZ
    KOA 1.305/18-001

Feststellung einer Rechtsverletzung wegen Nichtvorlage von Aufzeichnungen

Gemäß §§ 24, 25 Abs. 1 und 3 PrR-G wird festgestellt, dass der Verein Medien- und Kommunikationszentrum nördliches Niederösterreich (ZVR 088004793 bei der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn) die Bestimmung des § 22 Abs. 1 PrR-G dadurch verletzt hat, dass er der KommAustria binnen der gesetzten Frist keine Aufzeichnungen des von ihm am 30.11.2017 von 18:00 bis 20:00 Uhr im Versorgungsgebiet „Bezirk Hollabrunn und Teile des Bezirks Mistelbach“ verbreiteten Hörfunkprogramms „Radio Ypsilon“ zur Verfügung gestellt hat.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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