• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    15.01.2016
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    PIWImedia GmbH
  • GZ
    KOA 1.965/15-050

Rechtsverletzung wegen Sponsoring einer Sendung zur politischen Information

1. Die KommAustria stellt im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 und 7 KOG in Verbindung mit den §§ 60, 61 Abs. 1 und 62 Abs. 1 AMD-G fest, dass die von der PIWImedia GmbH als Veranstalterin des Programms „HIWAY-TV“ am 11.05.2015 von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr ausgestrahlte Wochensendung, die eine Sendung zur politischen Information ist, durch

A. die Stadtwerke Kapfenberg und
B. die Stadtgemeinde Kapfenberg

gesponsert wurde, wodurch jeweils § 37 Abs. 4 AMD-G verletzt wurde, wonach Nachrichtensendungen und Sendungen zur politischen Information nicht gesponsert werden dürfen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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