Der Klassik Radio Austria GmbH wird gemäß § 3 Abs. 1 und 2, § 5 sowie § 13 Abs. 1 Z 1 Privatradiogesetz (PrR G) iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) für die Dauer von zehn Jahren ab 01.07.2016 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet „Stadt Salzburg 102,5 MHz“ erteilt.
Aufgrund der zugeordneten Übertragungskapazitäten „HOEGL (Anger 1) 102,5 MHz“ und „SALZBURG 5 (Nonntal) 99,7 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet die Stadt Salzburg sowie die an die Stadt unmittelbar angrenzenden Bereiche des Flachgau und des Tennengau, soweit dieses Gebiet durch die verfahrensgegenständlichen Übertragungskapazitäten versorgt werden kann.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA