• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Medientransparenz
  • Datum
    23.12.2019
  • Unterkategorie
    Feststellungsbescheide
  • Partei(en)
    WET Wohnbaugruppe Service GmbH
  • GZ
    KOA 13.020/19-125

Feststellungsbescheid betreffend Meldeverpflichtung nach dem MedKF-TG

Die KommAustria hat auf Antrag der WET Wohnbaugruppe Service GmbH gemäß § 2 und § 4 des Bundesgesetzes über die Transparenz von Medienkooperationen sowie Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums (MedKF-TG) iVm §§ 56 ff AVG festgestellt, dass die WET Wohnbaugruppe Service GmbH den Bekanntgabepflichten nach § 2 und § 4 MedKF-TG nicht unterliegt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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