Der RTV Regionalfernsehen GmbH wurde gemäß § 28 Abs. 2 und 3 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zur Verbreitung eines digitalen Fernsehprogramms über die terrestrische Multiplex-Plattform („MUX C“ – Teile des Bundeslandes Oberösterreich für die Dauer von zehn Jahren ab 01.10.2009 erteilt.
Es wurde ein regionales 24 Stunden Programm genehmigt („RTV“), das in der Programmgestaltung alle gesellschaftlichen Bereiche des Verbreitungsgebietes berücksichtigt und insbesondere aktuelle Informationen aus den Gemeinden und deren öffentlichen Einrichtungen sowie Reportagen von Privaten, Vereinen und der Wirtschaft umfasst. Das unverschlüsselt ausgestrahlte und eigengestaltete Programm wird alle zwei Stunden wiederholt, wobei jeweils am Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag eine halbe Stunde neu produziert und in das Programm eingefügt wird. Aktuelle Meldungen werden täglich von Montag bis Freitag neu gestaltet.
Die Zulassung ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA