• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    20.11.2019
  • Unterkategorie
    Beschwerden
  • Partei(en)
    anonymisiert, Österreichischer Rundfunk
  • GZ
    KOA 11.450/19-023

Abweisung eines Einspruchs gegen die Liste der zur Redakteurssprecherwahl wahlberechtigten journalistischen Mitarbeiter

Die KommAustria hat den Einspruch von A gegen die Nichtaufnahme in die Liste der wahlberechtigten journalistischen Mitarbeiter für die Redakteurssprecherwahl am 06.12.2019 gemäß § 33 Abs. 5 und 6 iVm § 32 Abs. 2 und 3 ORF-G abgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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