• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Datum
    23.09.2022
  • Unterkategorie
    Änderung der Eigentumsverhältnisse
  • Partei(en)
    Welle 1 Graz Der Rocksender GmbH
  • GZ
    KOA 1.472/22-006

Genehmigung einer Eigentumsänderung gemäß § 22 Abs. 5 PrR-G

Die KommAustria hat auf Antrag der Welle 1 Graz Der Rocksender GmbH vom 23.08.2022 gemäß § 22 Abs. 5 PrR-G festgestellt, dass nach Abtretung sämtlicher (100%) der sich im Eigentum von Mag. Stephan Prähauser, befindlichen Anteile an die Medien Union GmbH Wien, weiterhin den Bestimmungen des § 5 Abs. 3 sowie der §§ 7 bis 9 PrR-G entsprochen wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht.

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