Die KommAustria hat der Regionalradio Tirol GmbH gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 die Übertragungskapazitäten „KOESSEN 2 (Gruberalm) 102,6 MHz“ und „WAIDRING 2 (Sonnwendstraße) 107,4 MHz“ zur Erweiterung ihres mit Bescheid der KommAustria vom 18.12.2017, KOA 1.170/17-017, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 20.06.2018, KOA 1.170/18-010, zugeteilten Versorgungsgebietes „Tirol“ zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA