• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Datum
    21.05.2014
  • Unterkategorie
    Wirtschaftliche Aufsicht ORF
  • Partei(en)
    ORF
  • GZ
    KOA 10.200/14-007

Prüfung ob die Bedingungen für die teilweise Abgeltung des dem Österreichischen Rundfunk durch Befreiungen entstehenden Entfalls des Programmentgelts im Jahr 2013 erfüllt wurden.

Gemäß § 31 Abs. 15 ORF-Gesetz (ORF-G), BGBl. Nr. 379/1984 idF BGBl. I Nr. 23/2014, wird festgestellt, dass die Bedingungen nach § 31 Abs. 11 bis 14 ORF-G für die teilweise Abgeltung des dem Österreichischen Rundfunk durch Befreiungen nach § 31 Abs. 10 ORF-G entstehenden Entfalls des Programmentgelts im Jahr 2013 erfüllt wurden.

Anm.: Der veröffentlichte Bescheid entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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