• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    18.07.2023
  • Unterkategorie
    Verwaltungsstrafverfahren
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 1.960/23-092

Straferkenntnis wegen Nichtaktualisierung 2021

Der Beschuldigte hat es im Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 unterlassen, bei der KommAustria eine Aktualisierung der in § 9 Abs. 2 AMD-G genannten Daten hinsichtlich der audiovisuellen Mediendienste auf Abruf „Sport-TV Youtube“ und „Sport-TV“ vorzunehmen.

Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Das BVwG hat die Beschwerde gegen den Bescheid der KommAustria, KOA 1.960/23-091, mit Erkenntnis vom 20.12.2023, GZ W282 2277265-1/11E, als unbegründet abgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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