"Dem Schulradio am BG/BRG Freistadt, Zemannstraße 4, 4240 Freistadt, wird gemäß § 3 Abs. 2 iVm Abs. 5 Z 2 und Abs. 6 Privatradiogesetz (PrR-G) iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) für den Zeitraum vom 04.03.2016 bis zum 04.03.2017 die Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk erteilt.
Aufgrund der zugeordneten und in der Beilage 1 beschriebenen Übertragungskapazität „FREISTADT 2 (BG/BRG) 106,6 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet die Stadt Freistadt, soweit diese durch die Übertragungskapazität versorgt werden kann. Die Beilage 1 bildet einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.
Das Programm umfasst ein zur Gänze eigengestaltetes 24 Stunden Vollprogramm mit einem Programmschema für SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen des Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums Freistadt. In verschiedenen Sendeflächen sind Musiksendungen, Projektarbeiten der Unter- und Oberstufe, Interviews, Informationssendungen sowie Beiträge von SchülerInnen, Eltern und LehrerInnenn vorgesehen. Das Musikprogramm ist großteils nicht formatiert und richtet sich an SchülerInnen, LehrerInnen, Eltern von SchülerInnen und die EinwohnerInnen von Freistadt als Hörerzielgruppe."
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA