Die KommAustria hat der Radio Event GmbH gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5, 6, und 13 Abs. 1 Z 3 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft dieses Bescheides die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Wien 106,5 MHz“ erteilt.
Aufgrund der zugeordneten, in der Beilage 1 beschriebenen, Übertragungskapazität „WIEN 11 (KW Simmering) 106,5 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet „Wien 106,5 MHz“ im Wesentlichen ein Teilgebiet der Bundeshauptstadt Wien. Die Wiener Gemeindebezirke 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8, und 9 können vollständig versorgt werden. Die Gemeindebezirke 2, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20 und 23 können teilweise versorgt werden. Ebenso können in den niederösterreichischen Bezirken Mödling und Bruck an der Leitha die Gemeinden Brunn am Gebirge, Maria Enzersdorf, Perchtoldsdorf und Vösendorf teilweise versorgt werden.
Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA