Über Antrag der Sat.1 Privatrundfunk und Programmgesellschaft m.b.H. wurde die Umstellung der digitalen Satellitenzuführung zu den österreichischen Kabelkopfstationen auf den Satelliten ASTRA 1E digital gemäß § 6 PrTV-G genehmigt. Außerdem wurde eine zeitweilige Programmänderung im Juni 2002 gemäß § 6 PrTV-G genehmigt. Der Bescheid ist rechtskräftig
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA