• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Datum
    04.10.2002
  • Unterkategorie
    Änderung der Eigentumsverhältnisse
  • Partei(en)
    Antenne Innviertel Rundfunk GmbH
  • GZ
    KOA 1.373/02-6

Feststellung nach § 7 Abs 6 PrR-G betreffend Eigentumsänderung bei der Antenne Innviertel Rundfunk GmbH

Auf Antrag der Antenne Innviertel Rundfunk GmbH wurde gemäß § 7 Abs. 6 Privatradiogesetz (PrR-G) festgestellt, dass auch nach dem in Aussicht gestellten Erwerb von 100 % der Geschäftsanteile an der Antenne Innviertel Rundfunk GmbH durch die Krone-Media Beteiligungs GmbH den Bestimmungen des § 5 Abs. 2 sowie der §§ 7 bis 9 Privatradiogesetz entsprochen wird.
Dieser Bescheid ist rechtskräftig.

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