Auf Antrag der RSL tirol tv Filmproduktion GmbH wurde gemäß § 6 PrTV-G die Änderung des über den digitalen Satelliten ASTRA 1H 19,2° Ost, Transponder 92, Polarisation vertikal, verbreiteten Programms „tirol tv“ dahingehend genehmigt, dass im Rahmen des 24-Stunden-Programms neben der täglichen Ausstrahlung eines regionalen Magazins im Ausmaß von acht Stunden und einer regionalen Ferien- und Freizeitsendung im Ausmaß von 13 bis 14 Stunden sowie von Teleshopping von ein bis zwei Stunden (mittags und nachts) zusätzlich am Sonntag Vormittag und am Montag nach Mitternacht eine – nicht religiöse – Vortragssendung zu gesellschaftlichen Grundwerten gesendet wird.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA