• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    14.08.2012
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    KRONEHIT Radio BetriebsgmbH.
  • GZ
    KOA 1.011/12-021

Zuordnung einer Übertragungskapazität an die KRONEHIT Radio BetriebsgmbH.

Mit diesem Bescheid wurde der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. die Übertragungskapazität „WIEN HÜTTELDORF 97,5 MHz“ zur Verbesserung der Versorgung der bundesweiten Hörfunkzulassung mit Wirkung ab 01.09.2012 zugeordnet.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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