Mit diesem Bescheid wurde der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. die Übertragungskapazität „WIEN HÜTTELDORF 97,5 MHz“ zur Verbesserung der Versorgung der bundesweiten Hörfunkzulassung mit Wirkung ab 01.09.2012 zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G