• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    04.09.2015
  • Unterkategorie
    Verwaltungsstrafverfahren
  • Partei(en)
    A
  • GZ
    KOA 2.300/15-022

Straferkenntnis wegen Verstößen gegen Werbebestimmungen des AMD-G

A hat als Veranstalterin des Satellitenfernsehprogramms "Mühlviertel TV" am 06.01.2015 in Freistadt im Rahmen der von 18:00 bis 19:00 Uhr ausgestrahlten Wochensendung in dem ab ca. 18:17 Uhr gesendeten Beitrag über das "Nahversorgungszentrum Windhaag bei Freistadt" gemäß § 31 Abs. 2 iVm § 2 Z 29 AMD-G verbotene Schleichwerbung ausgestrahlt.

Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format der veröffentlichten Entscheidung entspricht nicht dem Original.

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