Die KommAustria hat dem Verein Radio Maria Österreich – Der Sender mit Sendung gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 die Übertragungskapazität „EBBS 2 (Oberbuchberg) 99,7 MHz“ zur Erweiterung des mit Bescheid der KommAustria vom 03.02.2017, KOA 1.538/16-011, zugeteilten Versorgungsgebietes „Jenbach und Zillertal“ zugeordnet. Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr „Jenbach, Wörgl, Kufstein und Zillertal“. Es umfasst die Gemeinden des Inntals östlich von Wattens bis einschließlich Niederndorf (Bezirke Innsbruck-Land, Schwaz und Kufstein) sowie die angrenzenden Teile des Zillertals von Kaltenbach bis Mayrhofen, soweit diese durch die zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden können.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA