Die KommAustria hat dem Verein Radio Maria Österreich – Der Sender mit Sendung gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 die Übertragungskapazität „EBBS 2 (Oberbuchberg) 99,7 MHz“ zur Erweiterung des mit Bescheid der KommAustria vom 03.02.2017, KOA 1.538/16-011, zugeteilten Versorgungsgebietes „Jenbach und Zillertal“ zugeordnet. Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr „Jenbach, Wörgl, Kufstein und Zillertal“. Es umfasst die Gemeinden des Inntals östlich von Wattens bis einschließlich Niederndorf (Bezirke Innsbruck-Land, Schwaz und Kufstein) sowie die angrenzenden Teile des Zillertals von Kaltenbach bis Mayrhofen, soweit diese durch die zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden können.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Fernsehprogramms
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF