• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    21.03.2018
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    Radio Osttirol GesmbH
  • GZ
    KOA 1.534/18-002

Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige einer Eigentumsänderung

Gemäß §§ 24, 25 Abs. 1 und 3 PrR-G wurde festgestellt, dass die Radio Osttirol GesmbH die Bestimmung des § 22 Abs. 4 PrR-G dadurch verletzt hat, dass sie eine am 20.02.2015 erfolgte Änderung in ihren Eigentumsverhältnissen nicht binnen 14 Tagen ab Rechtswirksamkeit der Abtretung oder Anteilsübertragung der Regulierungsbehörde angezeigt hat.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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