Die KommAustria hat der ATV Privat TV GmbH & Co KG gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung des über den Satelliten ASTRA 1K, 19,2° Ost, Transponder 3, Frequenz 11.244 MHz, Polarisation horizontal, verbreiteten Fernsehprogramms „ATV2“ in HD für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Das Programm wird zusätzlich in SD im Standard DVB-T2 über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 20.11.2015, KOA 4.200/15-034, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk „MUX B“ weiterverbreitet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA