• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Datum
    09.11.2018
  • Unterkategorie
    Programmbouquetänderungen
  • Partei(en)
    LT1 Privatfernsehen GmbH
  • GZ
    KOA 4.215/18-009

Änderung des Programmbouquets der Multiplex-Plattform "MUX C – Weite Teile des Bundeslandes Oberösterreich"

Über Anzeige der LT1 Privatfernsehen GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 05.12.2008, KOA 4.215/08-001, erteilten Zulassung zum Betrieb der terrestrischen Multiplex-Plattform „MUX C – Weite Teile des Bundeslandes Oberösterreich“, wird gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G festgestellt, dass im Programmbouquet mit der Aufnahme des Fernsehprogramms „BTV“ sowie dem Wegfall des Fernsehprogramms „Comedy Central / VIVA“ den Grundsätzen des § 24 Abs. 1 und 2 und § 25 Abs. 2 AMD-G weiterhin entsprochen wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Die Veröffentlichung der Entscheidung entspricht nicht dem Original.

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