Die KommAustria hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Mediendiensteanbieter gemäß §§ 60, 61 Abs. 1 und 62 Abs. 1 AMD-G) festgestellt, dass die Sky Österreich Fernsehen GmbH die Bestimmung des § 6 Abs. 2 AMD-G dadurch verletzt hat, dass sie das Satellitenfernsehprogramm „Sky Sport Austria“ von 06.08.2015 bis 16.09.2015 ohne vorherige Genehmigung der Änderungen durch die Regulierungsbehörde auch im HD-Signal und über eine andere Satelliten-Übertragungskapazität verbreitet hat. Darüber hinaus wurde gemäß § 62 Abs. 4 AMD-G wird festgestellt, dass es sich bei dieser Rechtsverletzung um keine schwerwiegende Verletzung des AMD-G handelt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA