Die KommAustria hat der Livetunes Network GmbH gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 Privatradiogesetz iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 für den Zeitraum vom 09.01.2013 bis zum 16.01.2013 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung 'Die Nacht der 1000 PS' erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Fernsehprogramms
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF