• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    15.03.2018
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    LT1 Privatfernsehen GmbH
  • GZ
    KOA 2.300/18-005

Rechtsverletzung wegen Senden ohne Zulassung.

Gemäß §§ 60, 61 Abs. 1 und 62 Abs. 1 des AMD-G wurde festgestellt, dass die LT1 Privatfernsehen GmbH die Bestimmung des § 3 Abs. 1 erster Satz AMD-G dadurch verletzt hat, dass sie im Zeitraum vom 15.06.2017 bis zum 13.11.2017 das Fernsehprogramm „LT1“ über den Satelliten ASTRA 19,2° Ost, Transponder 1.115, Frequenz 12.663 MHz, Polarisation horizontal, ausgestrahlt hat, ohne dafür über eine aufrechte Zulassung zu verfügen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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