Der ORS comm GmbH & Co KG wurde gemäß § 25 Abs. 1 AMD-G in Verbindung mit § 23 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G sowie §§ 6ff MUX-AG-V 2011 die Zulassung zum Betrieb einer terrestrischen Multiplex-Plattform, die die Versorgung der Bezirke Bregenz und Dornbirn sowie Teile des Bezirkes Feldkirch („MUX C – Vorarlberg“) umfasst, für die Dauer von zehn Jahren beginnend mit 01.12.2012 erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G