• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    29.09.2021
  • Unterkategorie
    Hörfunk analog
  • Partei(en)
    DOGSTONE ENTERTAINMENT GmbH
  • GZ
    KOA 1.418/21-001

Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Innergebirg“

Die KommAustria hat der DOGSTONE ENTERTAINMENT GmbH gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5 und 13 Abs. 1 Z 3 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft dieses Bescheides die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Innergebirg“ erteilt.

Aufgrund der zugeordneten, in den Beilagen 1.a. bis 2. beschriebenen Übertragungskapazitäten umfasst das Versorgungsgebiet im Wesentlichen die Bezirke Hallein, St. Johann im Pongau, Zell am See und Tamsweg im Bundesland Salzburg sowie den Raum Schladming im steirischen Ennstal.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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