• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    27.09.2023
  • Unterkategorie
    Beschwerden
  • Partei(en)
    VISION ÖSTERREICH – LANDESPARTEI KÄRNTEN#Mag. Alexander Todor-Kostic, LL.M.#Österreichischer Rundfunk
  • GZ
    KOA 12.087/23-016

Zurückweisung/Abweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G

Die Beschwerde der wahlwerbenden Partei VISION ÖSTERREICH – LANDESPARTEI KÄRNTEN und des Mag. Alexander Todor-Kostic, LL.M. in Bezug auf die Vorwahlberichterstattung des ORF zur Kärntner Landtagswahl 2023 wird gemäß §§ 35, 36 Abs. 1 Z 1 lit. a und § 37 Abs. 1 ORF-G
1. soweit Rechtsverletzungen des ORF am 20.02.2023 behauptet werden gemäß § 36 Abs. 3 erster Satz ORF-G als verspätet zurückgewiesen;
2. im Übrigen wird die Beschwerde gemäß § 4 Abs. 5 sowie § 10 Abs. 5 und 6 ORF-G als unbegründet abgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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