Mit diesem Bescheid wurde die bundesweite Hörfunkzulassung der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. mit den Übertragungskapazitäten „PAZNAUN 2 (Kappl) 100,3 MHz“, „EBENSEE 2 (Karbach) 96,0 MHz“, „BERNDORF (Griesfeld) 105,1 MHz“, „GUTENSTEIN (Residenzberg) 99,1 MHz“ und „S AEGYD NEUWD (Tettenhengst) 94,6 MHz“ ausgebaut.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA