Die KommAustria hat der Antenne Oberösterreich GmbH gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5, 6 und 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003, für die Dauer von zehn Jahren ab 04.07.2013 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Wels 98,3 MHz“ erteilt.
Aufgrund der zugeordneten, in der Beilage 1 beschriebenen Übertragungskapazität „WELS (Marienwarte) 98,3 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet die Stadt Wels sowie Teile der Bezirke Wels-Land und Linz Land, soweit diese durch die zugeordnete Übertragungskapazität versorgt werden können. Die Beilage 1 bildet einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.
Das zugelassene Programm „Welle 1 Wels“ umfasst ein eigengestaltetes deutschsprachiges 24 Stunden Vollprogramm mit hohem Lokalbezug sowohl im Musik- als auch im Wortprogramm für die Zielgruppe der 14 bis 49-jährigen bzw. die Kernzielgruppe der unter 40-jährigen. Das Musikprogramm ist im „Adult Contemporary“ Format gestaltet und beinhaltet eine ausgewogene Mischung aus Pop- und Rocktiteln mit Hitqualität seit den 80-er Jahren des vergangenen Jahrhunderts bis heute in breiter Rotation und diversen Segmenten der Stilrichtungen „Pop & Rock“ (wie etwa „Soft Pop“, Pop-Rock, Modern Rock, PopDance u.ä.). Der Wortanteil richtet den Fokus auf Serviceorientierung und Lokalität und umfasst insbesondere Lokalnachrichten, lokale Wetter- und Verkehrsinformationen zumindest zu jeder halben Stunde sowie regelmäßige aktuelle Berichterstattung aus dem Versorgungsgebiet über das öffentliche, gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche Leben im Versorgungsgebiet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA