Mit diesem Bescheid wurde die bundesweite Hörfunkzulassung der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. mit der Übertragungskapazität „BLUDENZ 2 - Bahnhof Schlot 100,4 MHz“ ausgebaut. Der entgegenstehende Antrag des Vereins „Dachverbands für offene Jugendarbeit, Kultur- und Medieninitiativen“ (Radio Proton) wurde wegen unzulässiger Doppelversorgung, der Antrag der Bregenzer Lokalradio GmbH (Radio Arabella Bregenz) wegen des Vorrangs des Ausbaus von bundesweiten Zulassungen abgewiesen. Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA