Dem Verein Campus Radio St. Pölten wurde gemäß § 3 Abs. 2 iVm Abs. 5 Z 2 und Abs. 6 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für den Zeitraum vom 01.04.2017 bis zum 31.03.2018 die Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk erteilt.
Aufgrund der zugeordneten und in der Beilage 1 beschriebenen Übertragungskapazität „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet im Wesentlichen den Bezirk St. Pölten, soweit dieser durch die Übertragungskapazität versorgt werden kann. Die Beilage 1 bildet einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.
Das bewilligte Programm umfasst ein zur Gänze eigengestaltetes 24 Stunden Vollprogramm mit einem Programmschema, wonach im Rahmen der Fachhochschulstudiengänge der Fachhochschule St. Pölten ein Programm für Studenten und Schüler gesendet wird. Das Programm umfasst verschiedene Sendeflächen, die Musiksendungen, Talk-Sendungen, Sendungen zu den Themenbereichen IT und Medien, Chartsendungen u.ä. enthalten.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA