• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Sonstiges
  • Datum
    25.01.2023
  • Unterkategorie
    Sonstiges
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 1.950/23-008

Zurückweisung einer Anzeige betreffend audiovisuelle Mediendienste auf Abruf

Die KommAustria hat die am 04.08.2022 eingelangte Anzeige von A betreffend mehrere Kanäle wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages gemäß § 13 Abs. 3 AVG zurückgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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