Die KommAustria hat über Anzeige der WT1 Privatfernsehen GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 13.04.2017, KOA 4.415/17-004, erteilten Zulassung zur Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „WT1“ über die der LT1 Privatfernsehen GmbH zugeordneten terrestrische Multiplex-Plattform („MUX C – Weite Teile des Bundeslandes Oberösterreich“) gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Verbreitung des Programms dahingehend geändert und genehmigt, dass das Programm „WT1“ im SD-Format beginnend mit 25.12.2018 anstatt der genannten Multiplex-Plattform („MUX C – Weite Teile des Bundeslandes Oberösterreich“) der LT1 Privatfernsehen GmbH über die Multiplex-Plattform „MUX C – Großraum Linz“ der ORS comm GmbH & Co KG (Bescheid der KommAustria vom 09.11.2018, KOA 4.215/18-007) verbreitet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA