Der Entspannungsfunk Gesellschaft mbH wurde die Übertragungskapazität „GMUNDEN (Grünberg) 90,6 MHz“ zur Erweiterung des mit Bescheid des Bundeskommunikationssenates vom 21.01.2008, GZ 611.080/0001-BKS/2007, zugeteilten Versorgungsgebietes „Linz, Wels und Steyr“ zugeordnet.
Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr "Oberösterreich Mitte". Es umfasst die Stadt Linz, den Bezirk Linz Land, die Stadt Wels, Teile des Bezirkes Wels, die Stadt Steyr, Teile des Bezirkes Steyr Land, Teile des Bezirkes Amstetten, den Raum Gmunden im Bereich des Traunsees sowie Teile der Gebiete Vöcklabruck und Attnang-Puchheim, jeweils soweit diese durch die zugeordneten Übertragungskapazitäten „LINZ 2 (Freinberg) 102,0 MHz“, „STEYR (Tröschberg) 99,4 MHz“, „WELS 2 (Sternhochhaus) 95,8 MHz“ und „GMUNDEN (Grünberg) 90,6 MHz“ versorgt werden können.
Die Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA