Dem Verein "Musikalische Jugend Österreichs" wurde eine Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Sinne des § 3 Abs 5 Z 1 PrR-G (Evenradio) am 25. und 26. September 2003 unter Nutzung der Übertragungskapazität "Wien-Naschmarkt 93,4 MHz" erteilt.
Der Antragsteller veranstaltet unter dem Titel "Jeunesse" alljährlich verschiedene musikalische Events. Das dem Antrag zugrunde liegende Programm dient der Übertragung der Eröffnungsveranstaltung des vom Antragsteller organisierten Festivals "Orient Okzident". Das Programm umfasst die Ankündigung des Festivals sowie Gespräche mit Standbesitzern des Wiener Naschmarkts, weiters die Übertragung musikalischer Darbietungen der Künstlergruppe "thilges3" und orientalischer DJs.
Die Zulassung ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA