• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Sonstiges
  • Datum
    08.08.2022
  • Unterkategorie
    Sonstiges
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 1.950/22-132

Zurückweisung einer Anzeige betreffend audiovisueller Mediendienste auf Abruf

Die KommAustria hat aufgrund der am 18.07.2022 eingelangten Anzeige von A, ergänzt am 01.08.2022, betreffend

· den YouTube-Kanal „mI0cap“ abrufbar unter https://www.youtube.com/channel/UCUftEBbWx-lKqHqXKbUZwSw
· den Twitch-Kanal „mI0cap“ abrufbar unter https://www.twitch.tv/mi0cap
· den Instagram-Kanal „mI0cap“ abrufbar unter https://www.instagram.com/mi0cap/ sowie
· den TikTok-Kanal „mI0cap“ abrufbar unter www.tiktok.com/@mi0cap

gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G festgestellt, dass es sich derzeit dabei um keine audiovisuellen Mediendienste handelt und die Anzeige deshalb zurückgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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