Mit diesem Bescheid wurde die bundesweite Hörfunkzulassung der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. mit der Übertragungskapazität "Funkstelle HALLWANG, Frequenz 92,3 MHz" ausgebaut.
Die gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung wurde mit Bescheid des Bundeskommunikationssenates vom 07.09.2009, GZ 611.198/0001-BKS/2009 als unbegründet abgewiesen.
Der Bescheid ist damit rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G