• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    11.08.2009
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    KRONEHIT Radio BetriebsgmbH
  • GZ
    KOA 1.011/09-030

Ausbau der bundesweiten Zulassung von "KRONEHIT" um Bad Aussee u.a.

Mit diesem Bescheid wurde die bundesweite Hörfunkzulassung der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. mit der Übertragungskapazität "Funkstelle HALLWANG, Frequenz 92,3 MHz" ausgebaut.
Die gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung wurde mit Bescheid des Bundeskommunikationssenates vom 07.09.2009, GZ 611.198/0001-BKS/2009 als unbegründet abgewiesen.
Der Bescheid ist damit rechtskräftig.

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