Der Radio-TV GRÜN WEISS Betriebs GmbH Nfg. KEG, Hauptplatz 4, 8700 Leoben, wird gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 Abs. 1 Privatradiogesetz (PrR-G) iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) die in der Beilage 1 beschriebene Übertragungskapazität MÜRZZUSCHLAG (Ganzstein) 107,0 MHz zur Erweiterung des mit Bescheid des Bundeskommunikationssenats vom 26.02.2007, GZ 611.122/0001-BKS/2006, zugeteilten Versorgungsgebietes „Bruck an der Mur/Mur-, Mürztal 106,6 MHz“ zugeordnet.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G