Der Antenne „Österreich“ und Medieninnovationen GmbH wurde gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5, 6 und 13 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003, für die Dauer von zehn Jahren ab 02.09.2015 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Salzburg“ erteilt.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA