Der LT 1 Privatfernsehen GmbH wurde gemäß § 28 Abs. 2 und 3 Privatfernsehgesetz (PrTV-G)die Zulassung zur Verbreitung eines digitalen Fernsehprogramms über die terrestrische Multiplex-Plattform („MUX C“ – weite Teile des Bundeslandes Oberösterreich) der LT 1 Privatfernsehen GmbH (gemäß dem Bescheid der KommAustria vom 05.12.2008, KOA 4.215/08-001) für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Es wurde ein unverschlüsselt ausgestrahltes 24 Stunden Programm genehmigt („LT1“), das regionale und lokale Beiträge aus Oberösterreich insbesondere zu den Themen Aktuelles, Wirtschaft, Gesellschaft, Politik, Sport und Kultur beinhaltet. Das Programm wird täglich im Umfang von 30 Minuten neu gestaltet und halbstündlich wiederholt.
Die Zulassung ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA