Dem Verein Webradio Allelon – füreinander wurde gemäß § 4 Abs. 2 iVm § 4 Abs. 1 Privatradiogesetz zur Erprobung digitaler Übertragungstechniken und programmlicher Entwicklungen (Pilotversuch) die Bewilligung zur digitalen Verbreitung des Programms „Allelon – Gelebte Integration“ über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 14.03.2016, KOA 4.510/16-004, bewilligten Multiplex-Plattform „DAB+ Testbetrieb Wien“ erteilt.
Die Zulassung nach Spruchpunkt 1. wird gemäß § 4 Abs. 4 PrR-G für die Zeit vom 02.04.2016 bis zum 02.04.2017 befristet.
Das genehmigte Programm „Allelon – Gelebte Integration“ ist ein überkonfessionell-christliches 24-Stunden Spartenprogramm. Es umfasst ein zur Gänze eigengestaltetes Programm, das einen Mix aus Musik aus dem Bereich Contemporary Christian Music sowie Lobpreismusik aus der Kirche und Gemeinde, Entertainment, Nachrichten, Live-Moderation und Beiträge zu Glaubens- und Lebensthemen in deutscher, englischer und rumänischer Sprache enthält.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA