Die KommAustria hat dem Österreichischen Rundfunk gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 und 5 TKG 2003 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Tunnelfunk-Sendeanlagen "Tunnel Selzthal" (87,9 MHz – Ö 1), "Einhausung Zederhaus"(90,1 MHz – Ö 1), "Einhausung Zederhaus" (96,4 MHz – Radio Salzburg) sowie "Einhausung Zederhaus" (99,6 MHz – Ö3) für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Der Beschei ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA