Die KommAustria hat dem Österreichischen Rundfunk gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 und 5 TKG 2003 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Tunnelfunk-Sendeanlagen "Tunnel Selzthal" (87,9 MHz – Ö 1), "Einhausung Zederhaus"(90,1 MHz – Ö 1), "Einhausung Zederhaus" (96,4 MHz – Radio Salzburg) sowie "Einhausung Zederhaus" (99,6 MHz – Ö3) für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Der Beschei ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G