Der ORS comm GmbH & Co KG wurde gemäß § 25 Abs. 1 AMD-G in Verbindung mit § 23 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G sowie §§ 6ff MUX-AG-V 2011 die Zulassung zum Betrieb einer terrestrischen Multiplex-Plattform, die die Versorgung des Inntals von Telfs bis Kufstein, des Wipptals und des Stubaitals („MUX C – Unterinntal und Wipptal“) umfasst für die Dauer von zehn Jahren beginnend mit 01.11.2012 erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA